Unterrichtsprogramm
| Fächer/Abschlussarbeit (gem. § 4) | ECTS |
| 1. Einführung in die Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre | 8 |
| 2. Versicherungs- und Finanzwesen | 16 |
| 3. Rechtsrahmen des Versicherungswesens | 12 |
| 4. Spartenkunde | 13 |
| 5. Aktuelle Fragen der Versicherungswirtschaft | 2 |
| 7. Wissenschaftliches Arbeiten | 2 |
| SUMME (ohne Gesamtprüfungen) | 53 |
| Abschlussarbeit | 5 |
| Kommissionelle Abschlussprüfung | 2 |
| Lehrgang Gesamt: | 60 |
Ablauf
siehe Ablauf
Prüfungsordnung
Der Universitätslehrgang Versicherungswirtschaft wird mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen.
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil umfasst die Absolvierung der Studienfächer. Der zweite Teil der Abschlussprüfung (2 ECTS) ist eine fächerübergreifende schriftliche Prüfung über die Fächer gemäß § 4 mit Ausnahme des Faches „Wissenschaftliches Arbeiten“.
Voraussetzung für den Antritt zum zweiten Teil der Abschlussprüfung ist die positive Absolvierung des ersten Teil sowie die positive Beurteilung der Abschlussarbeit.
Der Abschluss
Absolventinnen und Absolventen des Lehrganges, die alle Lehrveranstaltungsprüfungen und die Abschlussprüfung am Ende des 3. Semesters positiv abgelegt haben und deren Hausarbeit positiv beurteilt wurde, sind berechtigt, die Berufsbezeichnung „Akademische Versicherungskauffrau/Akademischer Versicherungskaufmann“ zu führen. Diese Bezeichnung wird anlässlich einer akademischen Feier verliehen.
Zeugnis
Über die erfolgreiche Absolvierung des Universitätslehrgangs wird ein Zeugnis ausgestellt, in dem sämtliche Fächer sowie deren Beurteilung und ihr Umfang in 60 ECTS Anrechnungspunkten (European Credit Transfer System) und das Thema und die Beurteilung der Abschlussarbeit verzeichnet sind.
